个人资料
  • 博客访问:
正文

德国人的新花头Abgeltungsteuer!穷S了,政府变着法儿赚钱, (图)

(2008-09-04 09:27:35) 下一个



德国人的新花头 Abgeltungsteuer kommt!穷S了,德国政府变着法儿要从老百姓身上赚钱,



Die Vorteile der Abgeltungsteuer:

Mit dem Steuerabzug, der von Ihrer Sparkasse vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25% liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine Günstigerprüfung vornimmt.







Die Nachteile der Abgeltungsteuer:

Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr.
Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.



Die Abgeltungsteuer kommt!

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es eine Abgeltungsteuer. Damit sind umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen verbunden. Die neue Steuer soll zu einer Angleichung der Besteuerung aller privaten Kapitalerträge führen. Alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne werden mit 25% versteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.




Bisher:
Für Ledige sind 750 Euro der Einkünfte aus Kapitalvermögen plus 51 Euro Werbungskostenpauschale steuerfrei.
Für ein Ehepaar verdoppeln sich die Beträge. Über die Werbungskostenpauschale hinausgehende Werbungskosten können abgezogen werden.

Für Wertpapierveräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 512 Euro.

Verluste aus Kapitalvermögen können im Rahmen der Steuerveranlagung mit positiven Einkünften aus allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Ausnahme: Verluste innerhalb der Spekulationsfrist können nur mit innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinnen verrechnet werden. Verluste aus Kapitalvermögen sind nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.


Neu:

Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Singles) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) zusammengefasst.

Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten (z. B. Depot- und Verwaltungsgebühren) abzuziehen, entfällt.

Verluste aus Kapitalvermögen sind nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

Einzige Ausnahme: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können Sie nur noch mit Veräußerungsgewinnen von Aktien verrechnen


Aktien
Bisher:
Dividenden:
Die Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).

Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne sind bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).

Steuerfreiheit setzt ein nach einer Haltefrist von einem Jahr.

Neu:
Dividenden:
Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Dafür gibt es jetzt den Abgeltungsteuersatz von 25%.
Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle mehr.
An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25%.


Anwendungszeitraum:

Die Abgeltungsteuer von 25% gilt für Dividenden, die dem Anleger nach dem 01.01.2009 zufließen. Für das Jahr 2008 gilt weiterhin die aktuelle Regelung mit dem Halbeinkünfteverfahren.
Nur bei Aktien, die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, müssen die Gewinne beim Verkauf immer versteuert werden. Für früher erworbene Aktien gilt noch die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist.
Für Wertpapiere in Sammelverwahrung gilt nach wie vor das Prinzip first in, first out. Wenn Papiere vor und nach dem 01.01.2009 angeschafft werden, sind die älteren Papiere, die ggf. noch unter die Übergangsregelungen zur steuerfreien Veräußerung fallen, die zuerst verkauften.

Investmentfonds
Bisher:
Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttet oder wieder anlegt.
Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielt, sind für den Anleger steuerfrei.
Bei einer Veräußerung nach einjähriger Haltefrist gilt Steuerfreiheit.

Neu:
Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind mit einem Satz von 25% steuerpflichtig.
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften sind bei Ausschüttung an den Anleger mit 25% zu versteuern.
Gewinne aus Veräußerungen werden einheitlich mit 25% versteuert.
Anwendungszeitraum:

Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, bleiben nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.
Steuerfreiheit für ausgeschüttete Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat, und aus Termingeschäften, die der Fonds vor dem 01.01.2009 eingegangen ist.

Verzinsliche Wertpapiere (z.B. Rentenpapiere, festverz. Schuldverschreibungen)
Bisher:
Zinserträge:
Es gilt die volle Steuerpflicht zum persönlichen Steuersatz.
Kursgewinne:
Steuerpflicht i.d.R. nur bei Haltedauer von weniger als einem Jahr. Ausnahme: Kursgewinne aus Finanzinnovationen (Zertifikate mit Kapitalgarantie, Aktienanleihen etc.) sind auch außerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig.


Neu:
Zinserträge:
Volle Steuerpflicht mit dem Steuersatz von 25%.
Kursgewinne:
Alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne werden mit 25% besteuert.

Anwendungszeitraum:

Die Abgeltungsteuer gilt für alle laufenden Zinserträge, die dem Anleger ab dem 01.01.2009 gutgeschrieben werden. Der Erwerbszeitpunkt des verzinslichen Wertpapieres spielt keine Rolle.
Ab dem 01.01.2009 erzielte Kursgewinne werden generell steuerpflichtig. Sind Papiere vor dem 01.01.2009 erworben worden, so sind die Gewinne nach einjähriger Haltefrist weiterhin steuerfrei (diese Ausnahme gilt nicht für Finanzinnovationen, die schon bisher steuerpflichtig sind).

Zertifikate (ohne Kapitalgarantie)
Bisher:
Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer

Neu:
Einlösungs- und Veräußerungsgewinne werden generell mit 25% besteuert .

Anwendungszeitraum:

Ab dem 01.01.2009 Steuerpflicht in Höhe von 25% für laufende Erträge.
Die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist greift weiterhin bei Zertifikaten, die der Anleger vor dem 15.03.2007 erworben hat.
Wer Zertifikate, die ab dem 15.03.2007 angeschafft wurden, bis zum 30.06.2009 veräußert, profitiert noch von der Steuerfreiheit bei einjähriger Haltedauer. Gewinne aus Veräußerungen oder Einlösungen nach dem 30.06.2009 müssen in jedem Fall versteuert werden.

Tipp: Verschieben Sie Zinseinkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren in das Jahr 2009, wenn Ihr Steuersatz über 25% liegt. Wenn Sie Aktien oder Aktienfonds bis 2009 kaufen, proftieren Sie noch von der Steuerfreiheit bei Kursgewinnen nach einem Jahr. Machen Sie Ihre Anlageentscheidung aber nicht nur von steuerlichen Aspekten abhängig.

Themenübersicht Vorsorge und Versicherung
Beratungstermin vereinbaren


https://sicherheit.sparkasse-ffb.de/module/events_und_aktionen/abgeltungssteuer/abgeltungsteuer_tabelle.gif

http://www.best-in-fonds.de/images/21.png
http://www.treventa.de/resources/Abgeltungsteuer+fertig.gif

[ 打印 ]
阅读 ()评论 (0)
评论
目前还没有任何评论
登录后才可评论.