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德国最疯的遗产争吵,小狗继承了别墅,土地和庄园, (图)

(2009-09-06 01:43:55) 下一个


德国最疯的遗产争吵,小狗继承了别墅,土地和庄园,

很多事情,因为德国人不与外国人接触,我们根本无法了解德国人,以及他们的问题,从这个故事中可以看出,
1,德国人的亲戚之间是充满了矛盾,纠纷,
2,德国人之间的心和爱,肠也是很毒的,
3,德国人之间的感情还不如一条狗,
4,德国人的寿命是很短的,从文章中可以看出,在农村甚至有些家庭的平均寿命还不到60,
5,德国政府要把退休年龄设置到67,其实,是摧残人民的生命和夺取人民几十年的所交的财产。



Deutschlands verrücktester Erbschaftsstreit:

Dieser Hund erbte Haus mit Grundstück und Ländereien

04.09.2009 - 08:50 UHR
Von G. XANTHOPOULOS


8222;Für den Fall meines Todes, sofern Lucky noch lebt, setze ich ihn als Erben ein.“

So schrieb es Hans B.* (8224; 52) in sein Testament. Er wollte, dass es Lucky immer gut geht. Lucky, seinem geliebten Hund...

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Das handschriftliche Testament von Hans B.* (8224; 52)
Mehr zum Thema Wer darf erben?

Erben können nur Menschen oder juristische Personen (Vereine, Gesellschaften, Stiftungen). Tiere dürfen nicht erben. Es kann aber ein Mensch zum Erben eingesetzt werden, der dann verpflichtet ist, sich um das Tier zu kümmern. ...

Richtig erben und vererbenAls Hans B. im Januar starb, erbte der Mischling (4) ein Vermögen. Und damit begann der irrste Erbschaftsstreit des Jahres.

Und so kam’s: Frührentner Hans B. war alleinstehend, schwer krank. Schon drei Jahre vor seinem Tod setzte er ein handschriftliches Testament auf. Darin setzte er seinen geliebten Hund Lucky (dt: 8222;glücklich“) als alleinigen Erben ein.

Aus dem Schriftstück: 8222;Lucky erbt alles ... Lucky erhält die Häuser.“ Was im Testament so lapidar klingt, sind in Wahrheit ein großes, freistehendes Haus mit einem riesigen Grundstück. Dazu viele Hektar Land, das allein mehrere Hunderttausend Euro wert ist!

Das Problem: Das Amtsgericht erkannte das Testament nicht an. Ein Hund könne nicht erben, sei laut Gesetz keine rechtsfähige Person. Deshalb soll der Stiefbruder (67) des Toten alles bekommen. Den Erbschein hat er schon ...

In diesem Moment kommt aber Gert S.* (61) ins Spiel, ein guter Freund des Toten. Er erbte Lucky, wurde gleichzeitig im Testament verpflichtet, 8222;die Häuser instand zu halten, Lucky gut zu behandeln, ihn füttern und impfen zu lassen“.

Gert S. legte deshalb Beschwerde beim Amtsgericht Euskirchen ein. Er sagt: 8222;Die Geschwister waren zerstritten, hatten keinen Kontakt.“ ER sei der rechtmäßige Erbe, weil er sich um Lucky kümmern soll.

Sein Anwalt Jan-Hendrik Hermans: 8222;Mein Mandant hofft darauf, dass das Gericht den letzten Willen seines Freundes so versteht, dass er der rechtmäßige Erbe des Vermögens ist, wenn er sich an die Auflage hält, dass er Lucky betreut, versorgt und pflegt.“

Um das Tier zu schützen, kam es inzwischen zu einer Pflegefamilie. Dort hat Lucky Futter, ein warmes Körbchen und bekommt viele Streicheleinheiten – wer braucht da noch ein Vermögen und Ländereien ...
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